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lidX – Flexibel bezahlt werden – ohne laufende Fixkosten

Ermöglichen Sie Ihren Kunden ein modernes, kontaktloses Zahlungserlebnis – ganz ohne zusätzliche Hardware. Mit lidX akzeptieren Sie Kartenzahlungen direkt über SoftPOS oder SmartPOS – einfach, sicher und jederzeit einsatzbereit. Profitieren Sie von maximaler Flexibilität, transparenter Abrechnung und null laufenden Fixkosten, während Ihre Kunden bequem per Karte oder Smartphone bezahlen.
Bei lidX hören wir Ihnen zu und kennen die Bedürfnisse unserer Händler. Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir ein attraktives Paket entwickelt, das sich besonders für saisonale Branchen und für Betriebe eignet, die nur sporadisch bargeldlose Zahlungen akzeptieren.

Der Vorteil:

  • Keine monatliche Grundgebühr
  • Keine Service-, Miet- oder Depotgebühren
  • Sie zahlen nur dann, wenn Ihr Geschäft tatsächlich geöffnet ist und Umsätze anfallen.
Und das Beste: Trotz Wegfall der Grundgebühren liegen unsere Transaktionskonditionen oft deutlich unter denen vieler Mitbewerber.

🔍 Überzeugen Sie sich selbst – ein Vergleich lohnt sich!

lidX Flyer

lidX

Das bessere Zahlungserlebnis



Jetzt mal Tacheles und Butter bei die Fische
~ Das Angebot ~
Allgemein
  • keine monatliche Grundgebühr
  • keine Jahresgebühr
  • keine Service-, Miet-, Lizenz- oder Depotgebühren
  • ein Vertrag mit variabler Anzahl Geräten – direkt auf den Kellnerterminals installierbar
  • keine Überweisungs- / Auszahlungsgebühren
  • tägliche, wöchentliche oder monatliche Auszahlung¹
  • kein Mindestumsatz - weder monatlich noch jährlich
Debitkarten
  • 0,22 % girocard (EC Karte) Abwicklungsentgelt (Disagio)²
  • 0,59 % Debitkarten Abwicklungsentgelt (Disagio)³
    • Debit Mastercard
    • Maestro
    • Visa Debit
    • Visa Electron
    • V Pay
    • auch über digitale Geldbörsen (Wallets), wie Apple Pay, Google Pay, etc.⁴
  • 0,05 € pauschale Transaktionsgebühr⁵
Kreditkarten
  • 0,99 % Kreditkarten Abwicklungsentgelt (Disagio)⁶
    • Diners Club
    • Discover
    • JCB
    • Mastercard
    • Union Pay
    • Visa
    • auch über digitale Geldbörsen (Wallets), wie Apple Pay, Google Pay, etc.⁴
  • American Express individuelle Vereinbarung⁷
  • 0,05 € pauschale Transaktionsgebühr⁵
Zusätzliches
  • Unterstützung zahlreicher alternativer Zahlungsmethoden (APMs)
  • Unterstützung verschiedener Trinkgeldfunktionen
  • Unterstützung von Cashback (Bargeldauszahlung)¹⁰
  • Alle Kartenfunktionen unterstützt¹¹
  • kostenlose numerische Terminal ID (cTerminal ID)
  • kostenlose Kassenanbindung (ZVT, O.P.I., Rest API)¹²
  • und viele weitere kostenlose Dienstleistungen in der lidX App
  • Die Verfügbarkeit richtet sich nach dem Land Ihrer Unternehmensregistrierung
  • 9,90 € Vermittlungsgebühr¹³
  • 9,90 € Einrichtungsgebühr¹⁴
  • Ausschluß bestimmter Branchen¹⁵


Jetzt werden die Karten auf den Tisch gelegt
~ Das Kleingedruckte ~
Allgemein

  • Diese Seite wurde automatisch übersetzt. Beachten Sie bitte, dass im Falle eines Rechtsstreits ausschließlich die offizielle deutsche Fassung dieser Webseite / dieses Dokuments gilt.
  • Diese Webseiten, das Portal und die darauf enthaltenen Angebote, Informationen, Produkte und Dienstleistungen richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern grundsätzlich nur an Institutionen, Verbände, Behörden, Unternehmen, Vereine und Gewerbetreibende (im Sinne § 14 BGB).
  • Der Vertragspartner bestätigt, Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen zu sein.
  • Nicht alle Angebote, Dienstleistungen und Produkte sind in allen Ländern, Märkten und für alle Branchen verfügbar.
  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Für sämtliche Leistungen und Verträge im Rahmen dieses Angebots gilt: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vermittelten Verträgen ist der Sitz des jeweiligen Anbieters bzw. Zahlungsdienstleisters.
  • Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Höhe der Entgeltsätze ist abhängig vom Standort des eingesetzten Terminals (Inland = Bundesrepublik Deutschland; EU-Ausland; Nicht-EU-Ausland). Soweit Entgelte für Leistungen erhoben werden, die nach den geltenden gesetzlichen Regelungen von der Umsatzsteuer befreit sind (z. B. bestimmte Zahlungsverkehrsleistungen gemäß § 4 Nr. 8 UStG), erfolgt die Abrechnung umsatzsteuerfrei.
  • Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn die jeweiligen Teilverträge von beiden Parteien schriftlich unterzeichnet wurden. Bis dahin besteht kein Anspruch auf Lieferung, Leistung oder Preise.
  • Der Abschluss der Verträge erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Anbieter und der Prüfung der Branche, des Einsatzzwecks der Zahlungsakzeptanz, der Bonität sowie weiterer relevanter Kriterien des Händlers. Der Vermittler haftet nicht, falls die Verträge nicht zustande kommen oder vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden können.

Fußnoten

¹ tägliche, wöchentliche oder monatliche Auszahlung
  • Die Auszahlung der über die Kartentransaktionen generierten Umsätze an den Händler erfolgt gemäß der mit dem jeweiligen Zahlungsdienstleister getroffenen Vereinbarung in festgelegten Intervallen. Grundsätzlich stehen folgende Auszahlungsintervalle zur Verfügung: täglich, wöchentlich oder monatlich.
  • In der Praxis hat sich die wöchentliche Auszahlung als Standard etabliert. Diese ermöglicht eine effiziente Abwicklung der Geschäftsvorfälle, da die Umsätze gebündelt gutgeschrieben werden und damit der buchhalterische Aufwand reduziert wird. Gemäß den Vorschriften der Abgabenordnung (AO), insbesondere den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Buchführung (§§ 146 ff. AO), ist eine regelmäßige, zeitgerechte Erfassung und Dokumentation der Geschäftsvorfälle erforderlich. Ein wöchentliches Auszahlungsintervall trägt diesem Erfordernis in der Regel in angemessener Weise Rechnung und erleichtert die ordnungsgemäße Buchführung erheblich.
  • Eine tägliche Auszahlung wird in der Regel nur Händlern mit besonders hohem Transaktionsvolumen oder besonderen Liquiditätsanforderungen angeboten. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass eine tägliche Auszahlung zu einem erheblich gesteigerten buchhalterischen Aufwand führt, da jeder Zahlungseingang einzeln verbucht werden muss.
  • Eine monatliche Auszahlung kann für Händler mit geringem Umsatzvolumen oder speziellen organisatorischen Anforderungen zweckmäßig sein, führt jedoch zu einer entsprechend verzögerten Liquiditätszufuhr.
  • Die konkrete Ausgestaltung des Auszahlungsintervalls obliegt der Vereinbarung mit dem jeweiligen Zahlungsdienstleister und kann abhängig von Risikobewertung, Bonität und Branche variieren. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Auszahlungsintervall besteht nicht.

² girocard (EC Karte) Abwicklungsentgelt (Disagio)
  • Die girocard ist ein von den deutschen Banken und Sparkassen herausgegebenes Zahlungssystem und zählt zu den am weitesten verbreiteten bargeldlosen Zahlungsmitteln in Deutschland. Die Akzeptanz dieser Karten ist für Händler in der Regel mit vergleichsweise günstigen Entgelten verbunden.
  • Bitte beachten Sie:
    • Zahlungen mit der girocard können ausschließlich in Euro (€) abgewickelt werden.
    • Der Händler ist verpflichtet, seine Produkte und/oder Dienstleistungen in Euro zu fakturieren.
    • Für die Auszahlung der Umsätze ist ein S€PA-fähiges Euro-Konto erforderlich.
  • Bei der girocard wird nicht zwischen Verbraucher- (Consumer) und Firmenkarten (Corporate/Business) unterschieden. Das Abwicklungsentgelt (sog. Disagio) richtet sich ausschließlich nach dem Sitz des Händlers bzw. dem Standort des eingesetzten Terminals und beträgt derzeit:
    • 0,22 % Abwicklungsentgelt (Disagio) für Händler mit Sitz in Deutschland
    • 0,23 % Abwicklungsentgelt (Disagio) für Händler innerhalb der Europäischen Union
    • 0,33 % Abwicklungsentgelt (Disagio) für Händler in Staaten außerhalb der Europäischen Union
  • Hinweis:
    Die angegebenen Entgelte gelten vorbehaltlich individueller Bonitätsprüfung sowie der Zustimmung des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Änderungen durch gesetzliche Vorgaben oder Vorgaben der kartenausgebenden Banken bleiben vorbehalten.

³ Debitkarten Abwicklungsentgelt (Disagio)
  • Das Abwicklungsentgelt (Disagio) für Debitkarten beträgt 0,59 % und umfasst die Abwicklung von innerhalb der Europäischen Union von Kreditinstituten mit Sitz in der EU ausgegebenen Verbraucherkarten (sogenannte Consumer Cards).
  • Für Transaktionen mit Karten, die außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurden, sowie für von Nicht-EU-Banken ausgegebene Karten, für Business-/Corporate Cards sowie sonstige Sonderformen von Kartenprodukten wird zusätzlich ein Abwicklungsentgelt (Disagio) in Höhe von + 1,50 % erhoben.
  • Die geltenden Regularien und Vorgaben der jeweiligen Kartengesellschaften (z. B. Visa, Mastercard) sind verbindlich einzuhalten. Auf deren Inhalt und Änderungen hat der Zahlungsdienstleister keinen Einfluss; diese gelten daher als unmittelbare Grundlage der Vertragsdurchführung.

⁴ auch über digitale Geldbörsen (Wallets), wie Apple Pay, Google Pay, etc.
  • Transaktionen, die über digitale Geldbörsen (Wallets, z. B. Apple Pay, Google Pay oder vergleichbare Dienste) initiiert werden, werden technisch als Kartenzahlung abgewickelt. Die jeweilige Wallet fungiert hierbei lediglich als digitale Repräsentation der in ihr hinterlegten physischen oder virtuellen Zahlungskarte.
  • Die Abwicklung und Vergütung dieser Zahlungen erfolgt somit nach den Bedingungen der jeweils hinterlegten Karte (z. B. girocard, Debit Mastercard, Visa Debit, Kreditkarte). Für Händler gelten dieselben Abwicklungsentgelte und Vertragsbedingungen wie bei einer direkt eingesetzten Karte, da die Wallet selbst keine eigenständige Zahlungsart darstellt.
  • Es bestehen jedoch Einschränkungen, die aus der Art der hinterlegten Karte resultieren können:
    • Nicht jede Karte kann in jeder Wallet hinterlegt und genutzt werden (z. B. abhängig von kartenausgebender Bank, Kartengesellschaft oder regionalen Freigaben).
    • Transaktionen über Wallets sind nur in denjenigen Regionen und Währungen möglich, für die die jeweilige Kartengesellschaft und der Wallet-Anbieter eine Freigabe erteilt haben.
    • Für den Händler sind keine Unterschiede in der Abwicklung oder im Clearing erkennbar; die Einschränkungen betreffen ausschließlich den Karteninhaber.
    • Änderungen oder Beschränkungen durch die Anbieter der Wallets oder Kartengesellschaften (z. B. Einschränkungen bei bestimmten Kartenprogrammen oder Branchen) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Zahlungsdienstleisters und des Vermittlers.

⁵ pauschale Transaktionsgebühr
  • Für jede Kartentransaktion – unabhängig von der Art der Auslösung (z. B. physische Karte, kontaktlose Nutzung per NFC oder digitale Geldbörsen/Wallets wie Apple Pay, Google Pay o. Ä.) – wird eine pauschale Transaktionsgebühr in Höhe von 0,05 € pro Transaktion erhoben.
  • Die Gebühr fällt auch für nicht erfolgreich abgeschlossene Transaktionen an (z. B. abgebrochene Zahlvorgänge, vom Karteninhaber oder Händler abgebrochene Zahlungen, technische Fehler, fehlgeschlagene Autorisierungen oder abgelehnte Zahlungen). Dies ist erforderlich, da auch in diesen Fällen eine Verarbeitung über die Systeme der Zahlungsdienstleister, Netzbetreiber und/oder Kartengesellschaften erfolgt und entsprechende Kosten entstehen.

⁶ Kreditkarten Abwicklungsentgelt (Disagio)
  • Das Abwicklungsentgelt (Disagio) für Kreditkarten beträgt 0,99 % und umfasst die Abwicklung von innerhalb der Europäischen Union von Kreditinstituten mit Sitz in der EU ausgegebenen Verbraucherkarten (sogenannte Consumer Cards).
  • Für Transaktionen mit Karten, die außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurden, sowie für von Nicht-EU-Banken ausgegebene Karten, für Business-/Corporate Cards sowie sonstige Sonderformen von Kartenprodukten wird zusätzlich ein Abwicklungsentgelt (Disagio) in Höhe von + 1,50 % erhoben.
  • Die geltenden Regularien und Vorgaben der jeweiligen Kartengesellschaften (z. B. Visa, Mastercard) sind verbindlich einzuhalten. Auf deren Inhalt und Änderungen hat der Zahlungsdienstleister keinen Einfluss; diese gelten daher als unmittelbare Grundlage der Vertragsdurchführung.

⁷ American Express individuelle Vereinbarung
  • Für die Akzeptanz von American Express-Zahlungsmitteln ist der Abschluss eines separaten Akzeptanzvertrages mit American Express erforderlich. Die Vermittlung dieses Vertrages übernehmen wir – soweit von Ihnen gewünscht – gerne für Sie.
  • Das Vertragsangebot von American Express wird individuell auf Basis verschiedener Unternehmensinformationen erstellt und bedarf der Zustimmung durch American Express.
  • Die technische Abwicklung der Kartentransaktionen erfolgt analog zu anderen Zahlungsarten; die Auszahlungen an den Händler werden jedoch direkt durch American Express vorgenommen.
  • American Express zählt zu den international etablierten Kartenorganisationen mit einer kaufkräftigen und markenbewussten Kundenbasis. Viele Karteninhaber bevorzugen diese Zahlungsmethode, was sich positiv auf die Kundenzufriedenheit und das Umsatzpotenzial des Händlers auswirken kann.
  • Darüber hinaus bietet American Express in Kooperation mit PAYBACK eine kostenfreie American Express PAYBACK Karte an, welche die Reichweite der Akzeptanz zusätzlich erhöht (vgl. www.payback.de/info/american-express).

⁸ Unterstützung zahlreicher alternativer Zahlungsmethoden (APMs)
  • Die lidX App unterstützt in Zusammenarbeit mit verschiedenen Zahlungsdienstleistern weltweit über 500 alternative Zahlungsmethoden (APMs). Bitte beachten Sie, dass die jeweilige Verfügbarkeit einzelner APMs von länderspezifischen Lizenzbedingungen, Marktgegebenheiten sowie branchenspezifischen Anforderungen abhängig ist. Eine Nutzung sämtlicher APMs ist daher nicht in jedem Land, jedem Markt oder für jede Branche möglich.
  • Im Rahmen dieses Angebots stellen wir Ihnen die gängigsten APMs zur Verfügung. Sollten Sie Interesse an weiteren, hier nicht aufgeführten Zahlungsmethoden haben, sprechen Sie uns bitte an – wir prüfen gerne die Verfügbarkeit im Einzelfall.
  • Die konkrete Angebotserstellung, die Festlegung der Konditionen sowie die vertragliche Ausgestaltung erfolgen ausschließlich durch den jeweils zuständigen Zahlungsdienstleister. Wir übernehmen hierbei die Vermittlung und leiten Ihnen die entsprechenden Unterlagen zur Prüfung und gegebenenfalls zum Abschluss weiter.

⁹ Unterstützung verschiedener Trinkgeldfunktionen
  • Die lidX App bietet verschiedene Funktionen zur Erfassung von Trinkgeldern, darunter: kein Trinkgeld, manuelle Trinkgeldeingabe, prozentuale Trinkgeldberechnung, „cleveres Trinkgeld“, Aufrundungsfunktionen sowie kombinierte Varianten wie „cleveres Trinkgeld mit Aufrundung“.
  • Sie als Händler haben die Möglichkeit, die für Ihr Unternehmen passende Trinkgeldoption frei zu wählen, zu testen und jederzeit selbstständig anzupassen oder zu wechseln. Bitte beachten Sie, dass die Aktivierung und Nutzung der Trinkgeldfunktionen den geltenden rechtlichen und steuerlichen Vorschriften unterliegt, deren Einhaltung in der Verantwortung des Händlers liegt.

¹⁰ Unterstützung von Cashback (Bargeldauszahlung)
  • Die lidX App unterstützt die Funktion „Cashback“ (Bargeldauszahlung an den Karteninhaber im Rahmen eines Warenkaufs).
  • Die technische Bereitstellung sowie die Freischaltung dieser Funktion erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister.
  • Die Nutzung der Cashback-Funktion setzt daher eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zwischen dem Händler und dem jeweiligen Zahlungsdienstleister voraus. Ein Anspruch auf Freischaltung oder Nutzung besteht nicht.

¹¹ Alle Kartenfunktionen unterstützt (Buchung, Storno, Gutschrift)
  • Die lidX App unterstützt grundsätzlich sämtliche Zahlungsfunktionen, die im Rahmen der jeweiligen Zahlungsart und durch den entsprechenden Zahlungsdienstleister technisch bereitgestellt werden.
  • Standardmäßig umfasst dies die Funktionen Buchung, Storno sowie Gutschrift.
  • Weitere Zahlungsfunktionen – wie z. B. Pre-Authorisation (Reservierung), Einzug (Capture), Teilrückerstattung (Partial Refund) oder vergleichbare erweiterte Funktionen – werden zwar technisch durch die lidX App unterstützt, sind jedoch nicht in jedem Fall durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister, die jeweilige Zahlungsmethode oder das jeweilige Zahlverfahren verfügbar.
  • Die Nutzung solcher erweiterten Zahlungsfunktionen kann zudem eine gesonderte vertragliche Vereinbarung mit dem Zahlungsdienstleister erfordern.
  • Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters sowie die Regularien und Vorgaben der Kartengesellschaften und Zahlungsartenanbieter.

¹² kostenlose Kassenanbindung (ZVT, O.P.I., Rest API)
  • In der lidX App sind bestimmte Kassenprotokolle zur Anbindung an elektronische Registrierkassen integriert. Diese Protokolle können vom Händler kostenfrei genutzt werden.
  • Da es sich hierbei um proprietäre Schnittstellen Dritter handelt, übernehmen wir keine Gewährleistung oder Haftung für deren Funktionsfähigkeit, Vollständigkeit, Kompatibilität oder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten.
  • Der Händler erkennt ausdrücklich an, dass im Falle einer fehlerhaften Funktion oder Nichtverfügbarkeit der Kassenprotokolle kein Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere nicht wegen Betriebs- oder Verdienstausfall, besteht.

¹³ Vermittlungsgebühr
  • Für die Erstellung von Angeboten, die Durchführung gesetzlich erforderlicher Identifizierungs- und Prüfverfahren (KYC, Bonitätsprüfung) sowie die Ausfertigung der Vertragsunterlagen fällt eine einmalige Vermittlungsgebühr an. Diese Gebühr wird mit Übersendung des Auftrags über das Onlineformular fällig.
  • Für während der Messen NRF’25 und DMEXCO’25 im Zeitraum vom 16. bis einschließlich 19. September 2025 eingereichte Aufträge entfällt die Vermittlungsgebühr.
  • Die vorgenannten Gebühren werden unabhängig von den laufenden Entgelten für die vereinbarten Leistungen erhoben und sind ergänzend zu diesen zu entrichten.

¹⁴ Einrichtungsgebühr
  • Für die technische und administrative Einrichtung der Verträge wird eine einmalige Einrichtungsgebühr je Gerät erhoben.
  • Für während der Messen NRF’25 und DMEXCO’25 im Zeitraum vom 16. bis einschließlich 19. September 2025 eingereichte Aufträge entfällt die Einrichtungsgebühr.
  • Die vorgenannten Gebühren werden unabhängig von den laufenden Entgelten für die vereinbarten Leistungen erhoben und sind ergänzend zu diesen zu entrichten.

¹⁵ Ausschluß bestimmter Branchen
  • 1. Illegale oder ethisch problematische Angebote
    • Betäubungsmittel, Cannabis-Produkte, Drogenutensilien
    • Waffen, Waffen-Zubehör, Munition
    • Körperliche Privatgegenstände (z. B. Organe)
    • Kinderpornographie, Verbrechen, Gewaltinhalte, Menschenhandel
    • Gefälschte Dokumente, Fake-IDs, Fake-Akademien
    • Cyberlockers, Filesharing mit potentiell illegalen Inhalten
  • 2. Geistiges Eigentum / Urheberrechtsverletzungen
    • Fälschungen, Raubkopien, illegales Streaming
    • Produkte mit hohen Chargeback-Risiken wie erweiterte Garantien
  • 3. Finanzielle Risikodienste
    • Kredit-/Bonitätssanierung, Umschuldung, Schuldnerberatung etc.
    • Geldüberweisungen, Zahlungsdienste, virtuelle Währungen (häufig als „Quasi-Cash“)
    • Zahlungsagenten, Drittanbieter, Marktplatz-Aggregatoren
  • 4. Glücksspiel, Lotterien & Wetten
    • Online-Wetten, Lotterien, Gewinnspiele, Kriminalitätsspielräume
  • 5. Erotik & Verführende Dienstleistungen
    • Pornografie, Escort-Dienste, Dating-Services
  • 6. Hochriskante Handelsmodelle
    • Fahrtenvermittlungen (z. B. Airlines, Kreuzfahrten)
    • Timesharing
    • Reisebüros
    • Immobilienvermittlung
  • 7. Gesundheitsbezogene Dienstleistungen
    • Medikamente, Online-Apotheken, Telemedizin
    • Gewichtsreduktionsmittel mit zweifelhaften Versprechen
  • 8. Direktmarketing & Abofallen
    • „Negative Option“-Abos („Freitest, danach automatisch Verlängerung“)
    • Call Center-Pushverkauf, Spam, Gliederungstelefonie
    • Multilevel-Marketing (MLM) & Strukturvertrieb
  • 9. Geringe materielle Gegenleistung
    • Dienstleistungen ohne klaren Mehrwert („Valueless services“)
    • „Get-rich-quick“-Schemen, Schneeballsysteme
  • 10. Tabakhandel
    • insbesondere Online-Zigarettenverkauf und E-Zigaretten-Liquids
  • 11. Pharmazeutische Produkte mit Einschränkungen
    • Online-Apotheken ohne Zulassung
    • verschreibungspflichtige Medikamente
    • Nahrungsergänzungsmittel mit Heilversprechen
  • 12. Politisch oder rechtlich sensible Organisationen
    • Parteien
    • religiöse Gruppen
    • NGOs mit Sanktionsrisiken
    • Spenden ohne Gemeinnützigkeitsnachweis
  • 13. Risikobehaftete Gastronomie
    • Shisha-Bars
    • Clubs, Bars, Nachtclubs, Diskotheken
  • 14. Sonstige risikobehaftete Branchen
    • Pfandleihhäuser
    • Gebrauchtwagenhändler (insbesondere mit Barzahlungsschwerpunkt)
    • Edelmetallhandel (Gold, Silber, Schmuckankauf)
    • Call-Center mit Telefonverkauf (Telemarketing)
    • Streaming-/Download-Dienste mit Urheberrechtsrisiken
  • Hinweis:
    Die vorstehende Aufstellung der ausgeschlossenen Branchen und Tätigkeiten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Die endgültige Annahme und Einrichtung der Zahlungsakzeptanz unterliegt in jedem Fall einer individuellen Prüfung durch die beteiligten Anbieter und Zahlungsdienstleister. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss oder Leistungserbringung besteht nicht.




Wer steckt eigentlich dahinter?
~ Die Anbieter ~
Vermittler & lidX App
NetManagement GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg, Deutschland, Webadresse www.lidX.io
Transaktionsdienstleister
NetManagement GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg, Deutschland, Webadresse www.NetManagement.net
girocard
(S€PA Länder mit Euro als Währung)
VR Payment GmbH, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, Webadresse www.vr-payment.de
Debitkarten
(Terminalstandort: Deutschland, Österreich, Schweiz)
VR Payment GmbH, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, Webadresse www.vr-payment.de
Kreditkarten
(Terminalstandort: Deutschland, Österreich, Schweiz)
VR Payment GmbH, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, Webadresse www.vr-payment.de
American Express
American Express Payments Europe, S.L. (Germany branch), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland, Webadresse www.americanexpress.com
Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach spanischem Recht mit Sitz in Madrid, eingetragen im Registro Mercantil de la Provincia de Madrid, Hoja M-664153, Tomo 37236, Folio 20, Spanien
American Express Payments Europe, S.L. hält eine Erlaubnis der Banco de España zur Erbringung von Zahlungsdiensten gemäß den Vorschriften über die Erbringung von Zahlungsdiensten (6883).
Zahlungs-SDK-Hersteller
(girocard & Terminalstandort: Deutschland, Österreich, Schweiz)
VR Payment GmbH, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, Webadresse www.vr-payment.de
Netzdienstleister
(Europäische Union)
wherever SIM GmbH, Steinhöft 9, 20459 Hamburg, Deutschland, Webadresse www.whereversim.de


Jetzt Nägel mit Köpfen machen
~ Die Bestellung ~


(Sollte die Übermittlung Ihrer Daten nicht funktionieren, dann kontaktieren Sie uns gerne per eMail oder über unsere Kontaktseite.)